§ 236 – Altersrente für langjährig Versicherte
(1) Versicherte, die vor dem 1. Januar 1964 geboren sind, haben frühestens Anspruch auf Altersrente für langjährig Versicherte, wenn sie das 65. Lebensjahr vollendet und normal normal die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt normal normal normal arabic haben. Die vorzeitige Inanspruchnahme dieser Altersrente ist nach Vollendung des 63. Lebensjahres möglich. (2) Versicherte, die vor dem 1. Januar 1949 geboren sind, haben Anspruch auf diese Altersrente nach Vollendung des 65. Lebensjahres. Für Versicherte, die nach dem 31. Dezember 1948 geboren sind, wird die Altersgrenze von 65 Jahren wie folgt angehoben: left col1 1 200 col2 2 100 col3 3 100 col4 4 100 Versicherte Geburtsjahr Geburtsmonat center 1 Anhebung um Monate 1 auf Alter col4 col3 0 Jahr Monat bottom Januar Februar März – Dezember top center 4 1 1 all Für Versicherte, die vor dem 1. Januar 1955 geboren sind und vor dem 1. Januar 2007 Altersteilzeitarbeit im Sinne der §§ 2 und 3 Abs. 1 Nr. 1 des Altersteilzeitgesetzes vereinbart haben oder normal normal Anpassungsgeld für entlassene Arbeitnehmer des Bergbaus bezogen haben, normal normal normal arabic wird die Altersgrenze von 65 Jahren nicht angehoben. (3) Für Versicherte, die nach dem 31. Dezember 1947 geboren sind und normal normal entweder a) vor dem 1. Januar 1955 geboren sind und vor dem 1. Januar 2007 Altersteilzeitarbeit im Sinne der §§ 2 und 3 Abs. 1 Nr. 1 des Altersteilzeitgesetzes vereinbart haben normal normal normal arabic normal oder b) Anpassungsgeld für entlassene Arbeitnehmer des Bergbaus bezogen haben, normal normal normal arabic normal normal normal arabic bestimmt sich die Altersgrenze für die vorzeitige Inanspruchnahme wie folgt: col1 1 200 center col2 2 100 center col3 3 100 Versicherte Geburtsjahr Geburtsmonat center 1 top Vorzeitige Inanspruchnahme möglich ab Alter col3 col2 0 Jahr Monat Januar – Februar März – April Mai – Juni Juli – August September – Oktober November – Dezember Januar – Februar März – April Mai – Juni Juli – August September – Oktober November – Dezember 1950 – 1963 3 1 1 all
Kurz erklärt
- Versicherte, die vor dem 1. Januar 1964 geboren sind, können frühestens mit 65 Jahren und 35 Jahren Wartezeit Altersrente für langjährig Versicherte beantragen.
- Eine vorzeitige Inanspruchnahme dieser Rente ist ab dem 63. Lebensjahr möglich.
- Für Versicherte, die vor dem 1. Januar 1949 geboren sind, gilt die Altersgrenze von 65 Jahren.
- Die Altersgrenze wird für Versicherte, die nach dem 31. Dezember 1948 geboren sind, schrittweise angehoben.
- Bestimmte Gruppen von Versicherten, die Altersteilzeitarbeit oder Anpassungsgeld bezogen haben, sind von der Anhebung der Altersgrenze ausgenommen.